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Unser Auftrag

KiTaG §4

Die Kindertagesstätten haben einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag.

Dabei ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes zu fördern.

Dies geschieht vor allem durch die Förderung der individuellen Selbst-, Sozial- und Lernkompetenz und orientiert sich an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes.

Das Erziehungsrecht der Eltern bleibt unberührt.